Die Asiatische Hornisse wurde am 24.03.2025 von Artikel 16 der EU-Verordnung 1143/2014 auf Artikel 19 umgestuft. Dies bedeutet, dass die invasive Art in Deutschland ab sofort dem Management unterliegt und nicht mehr der Beseitigungspflicht. Die finale Fassung des Management- und Maßnahmenblattes ist online einzusehen.
Die länderspezifische Priorisierung, Umsetzung und abschließende Festlegung der konkreten Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Bundesland. Für Bayern heißt es momentan noch Geduld zu haben.